Wir gestalten Bildungs- und Erziehungspartnerschaften
Unser Wunsch ist es, mit den Eltern eine Erziehungspartnerschaft einzugehen. Wir
möchten den Eltern die Möglichkeit geben, mit ihren Fragen, Ideen, Anregungen und
Beschwerden zu uns zu kommen.
Ein respektvoller Umgang miteinander sowie ein
dialogisches, auf Augenhöhe geführtes Gespräch sind für
uns die Grundvoraussetzungen für eine gelingende Bildungs-und Erziehungspartnerschaft.
Eltern sind die Experten ihrer Kinder, deshalb ist die
Zusammenarbeit unerlässlich.
Unter Elternarbeit verstehen wir die Gesamtheit der
Angebote, die wir als Einrichtung den Eltern anbieten.
Elternarbeit ist die Grundlage für eine konstruktive,
partnerschaftliche Erziehung des Kindes. Elternarbeit,
Elternbeteiligung und Elternmitgestaltung sind wichtige
Elemente der pädagogischen Arbeit. Die Ev. Kindertagesstätte ist ein Ort, an dem
Eltern mit anderen Eltern in Kontakt treten z.B. in unserem Elterncafé.
Elternarbeit findet im alltäglichen Zusammentreffen z.B. bei Tür- und Angelgesprächen,
Bring- und Abholsituationen oder im Rahmen von gemeinsamen Veranstaltungen statt.
Der Elternausschuss
Die Eltern wählen jährlich Mitglieder für den Elternausschuss, der dann als
repräsentative Vertretung der gesamten Elternschaft fungiert. Der Elternausschuss
tagt gemeinsam mit der Leitung und Stellvertretung mehrmals im Jahr. Der Ausschuss
wird über die aktuelle Situation der Ev. Kita informiert. Er wirkt aktiv am Kita Geschehen, an der Gestaltung und Organisation mit. Der Ausschuss ist Bindeglied zwischen Träger, Leitung, Eltern und ggf. Behörden, wie z.B. das Jugendamt. Die Eltern bringen ihre Ideen ein und organisieren Feste.
Der Kitabeirat/Kindertagesstätten-Ausschuss
Der Ausschuss berät im Rahmen der geltenden kirchlichen und staatlichen
Bestimmungen über alle die Tageseinrichtung für Kinder betreffenden
Angelegenheiten. Er hat den Auftrag, die Arbeit der Einrichtung zu unterstützen und
die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Eltern zu fördern. Er kann
Anträge stellen und Empfehlungen an den Träger aussprechen. Die letztliche Verantwortung und die Entscheidungshoheit obliegen dem Kirchenvorstand.